Mit dem Inkrafttreten des neuen Kurtaxengesetzes des Kantons Schwyz ab 1. Januar 2017 werde die Gemeinde Muotathal verpflichtet, ihr Kurtaxenreglement anzupassen. Die Gemeinde werde bestrebt sein, betreffend Zweitwohnungskurtaxen eine verhältnismässigere Lösung zu finden, allenfalls mit der Wahlmöglichkeit gemäss § 6 Abs. 3 KTG, wonach Abgabepflichtige vor die Wahl gestellt werden könnten, ob sie pauschal oder effektiv abrechnen möchten (Viact. 4.3 der Beschwerdeführer Ziff. 1 und 3).