Gemäss Art. 2 Abs. 4 lit. a des Kurtaxenreglements seien Personen, die in der Gemeinde Muotathal ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, von der Abgabepflicht befreit bzw. würden keinen Abgabetatbestand erfüllen. Gemäss Art. 1 des Kurtaxenreglements werde die Kurtaxe zur Förderung des Fremdenverkehrs erhoben. Die Finanzierung allgemeiner Gemeindeaufgaben sei von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Die Gemeinde Muotathal bzw. die Stoos- Muotatal Tourismus GmbH sei verpflichtet, die Kurtaxengelder gesetzeskonform zu verwenden. Ausserdem überweise die Gemeinde jährlich einen Beitrag von Fr. 27‘000.-- (zusätzlich zu den Kurtaxeneinnahmen) an die Stoos-Muotatal Tourismus GmbH aus Steuermitteln.