Die angefochtenen Beschlüsse wurden am 26. Januar 2017 und somit nach Inkrafttreten des neuen Kurtaxengesetzes gefällt. Bei der Anwendung von neuen Verfahrensvorschriften gilt (bei intertemporaler Betrachtung) der Grundsatz, dass solche mit dem Tag des Inkrafttretens anwendbar sind, zumal diese in der Regel