D. Mit Vernehmlassungen vom 9. März 2017 hält der Gemeinderat Muotathal an den Gemeinderatsbeschlüssen Nr. 2017/36, 2017/35 und 2017/39 vom 25. Januar 2017 fest und beantragt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerden unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. 2 Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: