C. Dagegen lassen A.________, B.________ und C.________ am 20. Februar 2017 fristgerecht beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde einreichen mit folgenden Anträgen: Die Veranlagungsverfügungen 2017/35, 2017/36 und 2017/39 des Gemeinderats Muotathal vom 25. Januar 2017 seien aufzuheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Vorinstanz. In prozessualer Hinsicht beantragen sie, die drei Beschwerden seien in einem Beschwerdeverfahren zu vereinigen und gemeinsam zu beurteilen.