B. Mit Beschluss Nr. 2017/36 (A.________) bzw. Nr. 2017/35 (B.________) bzw. Nr. 2017/39 (C.________) vom 26. Januar 2017 (versendet am 27.1.2017; Posteingang am 30.1.2017) hält der Gemeinderat Muotathal was folgt fest (Viact. 4.3): 1. Die Einsprache wird aufgrund der Erwägungen [und soweit darauf eingetreten werden kann; vgl. Beschluss Nr. 2017/35] abgewiesen. 2. Kosten werden ausnahmsweise keine erhoben. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit dessen Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Schwyz schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. 4. (Zustellung)