6 tuation nicht verbessert, eine interne Versetzung sei nicht möglich gewesen. Nach einem Zusammenbruch und Spitalaufenthalt sowie siebenwöchigem Ausfall habe sie es an der Arbeitsstelle noch einmal versucht. Dabei habe sich der gesundheitliche Zustand weiter verschlechtert. Damit sei die Unzumutbarkeit genügend objektiviert. Im Fragebogen Arbeitgeber ist ein krankheitsbedingter Ausfall vom 6. Oktober bis 13. November 2015 dokumentiert sowie (in unterschiedlichem Ausmass) vom 29. Februar bis 13. Mai 2016 (Vi-act. 53). Die Ausfälle 2016 sind auch vom Hausarzt bezeugt (Vi-act. 36; Erw. 3.2)