B. Mit Schreiben vom 17. August 2016 informierte die Arbeitslosenkasse A.________, sie prüfe eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit, und sie bot A.________ die Möglichkeit zur Stellungnahme (Vi-act. 38). Diese bestätigte am 31. August 2016 den im Kündigungsschreiben angegebenen Kündigungsgrund, wonach die Arbeitssituation für sie nicht mehr erträglich gewesen sei und verwies auf ein Arztzeugnis (Vi-act. 38). Die Arbeitslosenkasse ersuchte auch den behandelnden Arzt um Auskunft (Vi-act. 50), worauf Dr.med. C.________ (FMH Allgemeine Innere Medizin) die von der Arbeitslosenkasse gestellten Fragen beantwortete (Vi-act. 36).