Im Sinne von Hilfsinstrumenten können diese Werte dennoch in die Beurteilung eines Verkehrswertes einfliessen. Beim Versicherungswert hat die Vorinstanz der erwähnten Höherbewertung zudem mit einem Einschlag von rund 10 % (Versicherungswert von Fr. 250'000.--; ermittelter Verkehrswert von Fr. 225'000.--) Rechnung getragen.