Die ordentlichen (periodischen, regelmässigen) Abschreibungen bilden regelmässig nicht genau den tatsächlichen Wertverlust ab, auch wenn sie steuerlich als geschäftsmässig begründet gelten, sofern die in den Merkblättern vorgegebenen Abschreibungssätze eingehalten werden. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich um Pauschalen handelt, die im Einzelfall nicht dem nutzungs- und altersbedingten Wertverlust und daher der effektiven Wertverminderung eines Vermögensgegenstandes entsprechen.