4.3 Die Beschwerdeführerin beruft sich für den vereinbarten Entnahmepreis von Fr. 175'000.-- im Wesentlichen darauf, dass ein Bootskauf sich nicht nach irgendwelchen Abschreibungen richte, sondern nach Angebot und Nachfrage (vgl. Beschwerde, Ziff. 3.2). Das Boot sei massiv über dem Verkehrswert versichert gewesen (vgl. Beschwerde, Ziff. 3.3/3.4). Man habe nach bestem Wissen und Gewissen versucht, nach Eingang der Veranlagungsverfügung vom 14. Juni 2015 bereits am 24. Juli 2015 vergleichbare Boote auf dem Markt zu finden und zu vergleichen. Die Preise hätten im Jahr 2015 zwischen EUR 85'000 und EUR 150'000 gelegen.