Zudem sei es unwahrscheinlich, dass im Vergleich zum Neupreis des Motorbootes im Mai 2007 von ungefähr Fr. 440'000.-- nach dem Kauf des Motorbootes im August 2011 zum Kaufpreis von Fr. 265'000.-- bis zum Weiterverkauf im Januar 2013 nochmals ein Wertverlust im Umfang der geltend gemachten Abschreibung von Fr. 122'812.-- entstanden sein soll. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Verkehrswert in der neuen Versicherungspolice mit Fr. 250'000.-- kalkuliert worden sei, erscheine der unter Berücksichtigung der Zusatzinvestitionen ermittelte Verkehrswert von Fr. 225'000.-- (Verkaufspreis Fr. 175'000.-- zuzüglich Aufrechnung Fr. 50'000.--) nicht überhöht (vgl. angefoch-