2c S. 410 f. betreffend Vorrang der Vergleichsmethode bei der Grundstücksbewertung). Bei der Ermittlung des Verkehrswertes handelt es sich zum Teil um eine Ermessensfrage (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2A.5/2002 vom 3.7.2002 Erw. 2.3).