6 oder ein Vermögenswert am freien Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt veräussert werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_1036/2014 und 2C_1037/2014 vom 21.4.2015 Erw. 3 publiziert in: Schwyzer Steuerpraxis [StPS] 2015 S. 14 ff.). Der Verkehrswert eines Vermögensgegenstandes ist in der Regel in erster Linie marktorientiert anhand von Vergleichspreisen zu ermitteln. Was ein unabhängiger Dritter auf dem freien Markt bezahlt hätte, lässt sich am zuverlässigsten aufgrund der tatsächlich gehandelten Preise, also nach der Vergleichsmethode ermitteln (siehe BGE 115 Ib 408 Erw. 2c S. 410 f. betreffend