Schweiz zu erfüllen. 17 6.5 In diesem Sinne sind die Verfügung vom 20. Juni 2017 und der Einspracheentscheid vom 14. November 2017 aufzuheben. Der Beschwerdeführer hat für die gesamte Zeit seiner Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. 7.1 Es werden keine Verfahrenskosten erhoben (Art. 61 lit. a ATSG).