So trifft zu, dass er gegenüber der RAV-Beraterin am 1. Juni 2017 die Absicht äusserte, nach Deutschland zu ziehen und dass er sich Ende Juli 2017 in Altendorf abmeldete. Auch trifft zu, dass er gemäss Fragebogen angab, die Wochenenden in Deutschland zu verbringen, wobei er in der Stellungnahme relativierte, dies beziehe sich auf den Zeitpunkt anfangs Juni 2017 und widerspiegle weder die Vergangenheit noch die Zukunftspläne. Zutreffend ist ebenso, dass sich aus den persönlichen Arbeitsbemühungen nicht ergibt, dass er prioritär eine Stelle in der Schweiz gesucht hätte (von Januar bis Mai 2017 sind von über 30 Bewerbungen deren sechs bei Firmen in der Schweiz ausgewiesen; Vi-act. 9).