keine. Er blieb in der Schweiz angemeldet, wo er in unbefristeter Anstellung war. Er hatte seine Wohnung hier, bezahlte Steuern, war hier krankenversichert und immatrikulierte hier die Fahrzeuge. Unbekannt ist seine Freizeitaktivität, namentlich ist unbekannt, ob er bereits mit dem Wegzug der Familie (oder später) jedes Wochenende nach Deutschland reiste (und echter Grenzgänger wurde) oder zwar nicht wöchentlich, aber regelmässig nach Deutschland ging und auch dort wieder seinen Lebensmittelpunkt begründete (und unechter Grenzgänger wurde).