Da Deutschland ihm klar gesagt habe, er müsse in der Schweiz Arbeitslosenunterstützung beziehen, und die Schweiz sich mit den deutschen Behörden nicht abgestimmt habe, führe dies zum skandalösen Ergebnis, dass er in seiner neunmonatigen Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhalten habe. Er habe stets bestritten, einen deutschen Wohnsitz zu haben und habe anderseits vielfach belegt, dass er seit über 10 Jahren seinen Mittelpunkt hier habe. Weder könne ihm angelastet werden, dass er in keinem Verein sei, noch dass seine Familie aufgrund familiärer Verpflichtungen nach Deutschland zurückzog.