Es werde nicht etwa einem Grenzgänger die Arbeitslosenentschädigung verweigert, sondern einem Arbeitnehmer, der während mehr als 10 Jahren in der Schweiz gelebt und gearbeitet habe, davon viele Jahre gemeinsam mit der Familie, bis diese wegen familiären Verpflichtungen nach Deutschland zurückkehren musste. Da Deutschland ihm klar gesagt habe, er müsse in der Schweiz Arbeitslosenunterstützung beziehen, und die Schweiz sich mit den deutschen Behörden nicht abgestimmt habe, führe dies zum skandalösen Ergebnis, dass er in seiner neunmonatigen Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld erhalten habe.