Es sei geradezu absurd, ihn nach über 10 Jahren Erwerbstätigkeit in der Schweiz an Deutschland zu verweisen, wo er seither nie Beiträge entrichtet habe und seit langem abgemeldet sei. Nach der Ablehnung seines Antrages in der Schweiz habe er sich vorsorglich in Deutschland angemeldet, wo sein Antrag umgehend zurückgesandt worden sei. Es könne aber nicht sein, dass er gar keinen Anspruch habe.