Ihren Ausführungen folgend verbringen Sie immer die Wochenenden und Ihre Freizeit in Deutschland und haben nichts unternommen, um Ihre Familie in die Schweiz zu übersiedeln. Den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben sie somit weiterhin in Deutschland, wo Ihre Familie wohnt. Aus diesem Grund müssen Sie in Deutschland Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen.