A. A.________ (Jg. 1976, Deutscher Staatsangehöriger) war seit dem 10. Juli 2006 bei der B.________ angestellt, als er am 30. November 2016 wegen einer Firmenumstrukturierung per 28. Februar 2017 gekündigt wurde (Vi-act. 36). Am 23. Februar 2017 wurde er durch das RAV Lachen zur Arbeitsvermittlung angemeldet (Vi-act. 59); am 30. April 2017 stellte A.________ Antrag auf Arbeitslosenentschädigung per 1. März 2017 (Vi-act. 38).