{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-22", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2017-110_2018-03-22.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9f2621e152b10f99746a8aa6a8eb9d56"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2017-110_2018-03-22.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2017_110_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f217c5a47e13f34f10c13be2a25a6c4ecaeecf1a66490d3aa3a9544b4354167a5e442b88974932bd069610396f1bf52345d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f217c5a47e13f34f10c13be2a25a6c4ecaeecf1a66490d3aa3a9544b4354167a5e442b88974932bd069610396f1bf52345d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2017_110", "Checksum": "523e8d023e267149db9a22d0e3e2079d"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2017 110"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. 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Mai 2017 den Fragebogen Wohnsitz /\nAbklärung des Lebensmittelpunktes, da den Anmeldeunterlagen zu entnehmen\nwar, dass seine Familie in Deutschland wohnt (Vi-act. 31). Am 1. Juni 2017 beantwortete er die Fragen wie folgt (Vi-act. 26):\n1. Wo haben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz (bitte Kopie Mietvertrag einreichen)?\nC.________, 8852 Altendorf, Tel. Nr. D.________\n2. Wo hat Ihre Ehefrau den Wohnsitz?\nE.________, 27232 Sulingen, Deutschland; kein Mietvertrag, da eigenes Haus\n3. Wo haben ihre Kinder den Wohnsitz?\nF.________ (s. oben)\n4. Verfügen Sie über ein eigenes Fahrzeug?\nJa, Kontrollschild SZ G.________\n5. Wie häufig verbringen Sie die Wochenenden und Ihre Freizeit an Ihrem oberwähnten Wohnsitz in der Schweiz?\nnie\n6. Wie häufig verbringen Sie die Wochenenden und Ihre Freizeit an Ihrem andern\nWohnsitz?\nimmer\n7. In welchen Vereinen sind Sie aktiv tätig oder wo verbringen Sie Ihre Freizeit?\n-\n8. Wie lange beabsichtigen Sie, Ihren Wohnsitz in der Schweiz beizubehalten?\nvorübergehend, bis ich neue Arbeit gefunden habe (in Deutschland oder aber\nauch in der Schweiz)\n9. Haben Sie sich im Heimatstaat abgemeldet?\nja\n\n7\n10.Beziehen Sie in Deutschland Arbeitslosenentschädigung?\nnein, weil ich in der Schweiz gemeldet bin\n11.Beabsichtigen Sie, Ihre Familie in die Schweiz zu übersiedeln?\nnein; meine Frau muss sich um Ihre Mutter und Oma kümmern, die im Nachbarhaus wohnen\n12.Gibt es weitere Bemerkungen?\n-\n\nDem Fragebogen hat er den Mietvertrag für die Wohnung in Altendorf beigelegt\n(1 ½ Zimmerwohnung für 1 bis 2 Personen).\n\n3.3 Am 1. Juni 2017 fand ein Beratungsgespräch beim RAV Lachen statt.\nGemäss Beratungsprotokoll beabsichtigte der Beschwerdeführer nach Deutschland zu ziehen. Seine Familie lebe dort. Er würde sowieso international Stellen\nsuchen und dies könne er auch von Deutschland aus machen. Angeblich habe er\nnicht gewusst, dass er seinen Anspruch auf ALE mitnehmen könne. Er werde es\nnun mit der ALK und den Behörden in Deutschland besprechen, wie er den Umzug regeln könne, um in Deutschland ALE geltend zu machen. Des Weitern wurde festgehalten, dass er genügend persönliche Arbeitsbemühungen vorweise\n(Vi-act. 27).\n\n3.4.1 Am 7. Juni 2017 lud die Vorinstanz den Beschwerdeführer zur Stellungnahme ein, da sie beabsichtigte, seinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung\nmangels Lebensmittelpunkt in der Schweiz abzulehnen. Die Vorinstanz hielt fest\n(Vi-act. 22):\nAus den vorhandenen Unterlagen geht hervor, dass sie eine Wohnung in Altendorf\ngemietet haben. Ihre Ehefrau und Ihre Kinder wohnen weiterhin in Sulingen\n(Deutschland) in Ihrem eigenen Haus. Ihren Ausführungen folgend verbringen Sie\nimmer die Wochenenden und Ihre Freizeit in Deutschland und haben nichts unternommen, um Ihre Familie in die Schweiz zu übersiedeln. Den Schwerpunkt Ihrer\nLebensbeziehungen haben sie somit weiterhin in Deutschland, wo Ihre Familie\nwohnt. Aus diesem Grund müssen Sie in Deutschland Antrag auf Arbeitslosenentschädigung stellen.\n\nAm 19. Juni 2017 nahm der Beschwerdeführer Stellung zum Vorwurf, nicht in der\nSchweiz zu wohnen, was er bestritt (Vi-act. 20). Er lebe und arbeite seit über 10\nJahren in der Schweiz und verfüge über die C-Bewilligung. Bis 2009 habe er mit\nder ganzen Familie in Hausen am Albis gewohnt. Erst als diese aus familiären\nGründen zurück nach Deutschland gezogen sei, sei er in seine aktuelle Wohnung nach Altendorf umgezogen. Entsprechend lange habe er seinen tatsächlichen und steuerrechtlichen Wohnsitz wie auch seinen Lebensmittelpunkt hier wo\ner arbeite, lebe und seinen Bekanntenkreis pflege. Er wohne hier, sei hier krankenversichert und sein Fahrzeug sei im Kanton Schwyz immatrikuliert. Nach der\n\n"}