2. Die Kosten des Verfahrens werden pauschal auf Fr. 800.-- (Gerichtsgebühr, Kanzleikosten, Barauslagen) festgesetzt und der Vorinstanz auferlegt. Sie hat ihr Kostentreffnis von Fr. 800.-- innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheids auf Postkonto 60-22238-6 des Verwaltungsgerichts einzuzahlen. Die Beschwerdeführer haben am 16. Dezember 2017 einen Kostenvorschuss von Fr. 800.-- bezahlt, der ihnen aus der Gerichtskasse zurückerstattet wird.