4.1 Im Ergebnis ist die Beschwerde gutzuheissen. Dispositivziffer 12 des angefochtenen Beschlusses des Bezirksrates (BzRB) Nr. 727 vom 8. November 2017 betreffend Kanalisationsanschlussgebühren von Fr. 12'176.40 und Baubewilli- gungs- und Kontrollgebühren von Fr. 9'623.-- wird aufgehoben und die Sache zur neuen Festlegung der Gebühren im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen.