Dieses habe für die Rohbaukontrolle einen Aufwand von total 41.25 Stunden betrieben, was bei einem Zeitmitteltarif von Fr. 100.-- einen Betrag inkl. MwSt von Fr. 4'455.-- ergebe. Entgegen der Meinung der Vorinstanz lassen sich jedoch die extern entstandenen Kosten nicht ohne weiteres auf die Beschwerdeführer überwälzen. Die Rohbaukontrolle erfolgte gemäss Zeitrapport zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember 2015 und bezog sich explizit auf das Baugesuch Nr. 2011/132 (vgl. Akten Vorinstanz, Zeitrapport vom 9.2.2016).