Für eine höhere Grundtaxe von Fr. 500.-- besteht indes keine rechtliche Grundlage. Die höheren Gebühren von Fr. 500.-- lassen sich auch nicht durch zusätzliche Aufwendungen von Fr. 300.-- bei der Baukontrolle begründen (Ziff. 2.4 GebO). Für die Mehraufwendungen bei der Baukontrolle (Schlussabnahme/Besprechung Protokoll) wurde bereits aufgrund der internen Zusammenstellung des Arbeitsaufwands ein Betrag zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt (vgl. vorne Erw. 3.5). Für dieselben Mehraufwendungen können nicht zusätzlich doppelte Gebühren erhoben werden. Zudem wird ein konkreter, noch nicht verrechneter Mehraufwand nicht ausgewiesen, was ohnehin Voraussetzung wäre.