3.6 Im Weiteren wurde unter den 'Gebühren für Baukontrolle' von der Vorinstanz zudem als Rechnungsposition 'Grundtaxe (Verfahren ohne m3-Berech- nung)' ein Betrag von Fr. 500.-- in Rechnung gestellt. Gemäss Ziff. 2.3 GebO kann bei der Bewilligung im Vereinfachten Verfahren für die Baukontrolle jedoch lediglich eine Grundtaxe (ohne m3-Berechnung) von Fr. 200.-- erhoben werden. Diese erscheint gerechtfertigt, stellt doch die nachträgliche Baubewilligung im Vereinfachten Verfahren ein eigenständiges Verfahren dar, das erneute Kontrollaufgaben nach sich zieht und von den Kontrollgebühren der ursprünglichen Baubewilligung Nr. 2011/132 noch nicht abgedeckt sind.