6.2 GebO gesondert in Rechnung gestellt werden konnte. Die Mehraufwendungen bei der Baukontrolle (1h x Fr. 110.-- + 2h x Fr. 132.--) sowie aufgrund des Augenscheins (je 2h Augenschein x Fr. 110.-- bzw. Fr. 132.-- sowie 2h x Fr. 110.-- für Protokollierung) sind auch durch die interne Zusammenstellung des Arbeitsaufwandes ausgewiesen. Der zeitliche (Mehr-) Aufwand erscheint dabei insgesamt nicht als unangemessen, und die Abrechnung erfolgte im Rahmen der gültigen Tarife für Leistungen der Bauverwaltung.