Diesbezüglich ist es nicht zu beanstanden, dass die Mehraufwendungen (Mehraufwendungen Nachkontrolle, Augenschein) von der Vorinstanz zusätzlich in Rechnung gestellt wurden. Der Aufwand für die Schlussabnahme (inkl. Besprechung Protokoll) wurde zwar grundsätzlich (vorbehältlich Mehraufwendungen Nachkontrolle) bereits mit der Baubewilligung Nr. 2011/132 in Rechnung gestellt