3.5 Darüber hinaus wurden von der Vorinstanz unter der Rechnungsposition 'Beurteilung unbewilligte Bauten, Augenschein' ein Betrag von Fr. 1'078.-- in Rechnung gestellt. Nach Angabe der Vorinstanz setzt sich dieser Betrag gemäss der internen Zusammenstellung des Arbeitsaufwandes für die Nachbearbeitung der unbewilligten Projektänderung bzw. der nachträglichen Baubewilligung wie folgt zusammen: