reichten Baugesuchsunterlagen waren ungenügend und es mussten Zusatzunterlagen nachgefordert werden. In der Folge waren mehrere Vorprüfungen mit entsprechenden Prüfberichten notwendig. Es wurde ein Augenschein durchgeführt und weil die Bewilligung durch den Kanton nicht in Aussicht gestellt werden konnte, waren erneute Überarbeitungen notwendig (vgl. zum ganzen Verfahren Ingress Bst. C). Insgesamt war der Aufwand für eine Bewilligung im Vereinfachten Verfahren überdurchschnittlich hoch, weshalb es im vorliegenden Fall gerechtfertigt erscheint, dass die (Maximal-) Gebühr von Fr. 1'000.-- für eine Bewilligung im Vereinfachten Verfahren gemäss Ziff. 1.2 GebO erhoben wurde.