Auch wenn der Beschluss formell durch den Bezirksrat beschlossen wurde, lässt sich nicht bestreiten, dass die Baubewilligung für die Änderungen des bewilligten Bauvorhabens im Vereinfachten Verfahren erteilt wurde. Entsprechend bestätigte auch die Baukommission in ihrem späteren Schreiben vom 7. September 2016 (zweite Vorprüfung), dass das Baubewilligungsverfahren im Vereinfachten Verfahren durchgeführt werden könne, sofern die schriftliche Zustimmung der direkten Anstösser zusammen mit den Baugesuchsplänen eingereicht werde. Gemäss Ziff.