Für die Überprüfung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Gebührenrechnung ist beachtlich, in welchem Gesamtkontext die Rechnungsstellung steht. Die angefochtenen Bewilligungs- und Kontrollgebühren ergingen im Rahmen einer Nachtragsbewilligung, indem für nicht bewilligte Bauteile des mit Baubewilligung Nr. 2011/132 grundsätzlich bewilligten Bauprojektes eine Zusatzbewilligung/Nachtragsbewilligung zur Baubewilligung gefordert wurde. Mithin wurde das eigentliche Bauprojekt bereits genehmigt und dafür Baubewilligungs- und Kontrollgebühren in Rechnung gestellt (und bezahlt) und jetzt für die Nachtragsbewilligung für die noch nicht bewilligten Bauteile Baubewilligungs- und Kontroll-