8 rung von maximal 20m3) berufen können, kommt doch diese Privilegierung gemäss klarem Wortlaut des Reglements über die Siedlungsentwässerung einzig bei Erneuerungen, nicht jedoch bei Projektänderungen zur Anwendung (vgl. dazu Art. 25 Ziffer 2 des Reglements über die Siedlungsentwässerung sowie Bst. A zweiter Absatz des Anhangs zum Reglement über die Siedlungsentwässerung vom 1. Januar 2012).