Für die Grundstücksentwässerung von neuen Gebäuden und Anlagen haben die Grundeigentümer gemäss Art. 25 Abwasserreglement vom 1. Januar 2010 (AR) an die Erstellung und die Erneuerung der Abwasseranlagen eine Anschlussgebühr zu leisten. Die Anschlussgebühr wird anhand des Gebäudesvolumens, gemäss der jeweils gültigen Version der SIA-Norm 416 bemessen. Für Lagerhallen, Autoeinstellhallen und überdachte Parkplätze gilt ein tieferer Ansatz pro m3 Volumen. Die geplante Volumenerweiterung insbesondere im Dachgeschoss hat eine Anpassung der ARA- und Kanalisationsanschlussgebühr zur Folge.