Die Gebühren des Bezirkes Küssnacht werden gemäss Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen vom 1. Januar 2011 erhoben. Sie beinhalten in der Regel die Bearbeitungskosten von Bezirk und Kanton, Publikations- und allfällige Einsprachekosten, die Prüfung Brandschutz und die Prüfung Energienachweis, Beschlusskosten sowie Gebühren für Baukontrollen.