4 Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Schwyz erheben mit folgendem Rechtsbegehren: 1. Ziff. 12 (iVm Erwägungsziff. 1.11 und 1.10) des Nachtragsbaubewilligungsbeschlusses vom 8.11.2017 samt gleichzeitig eröffneter Rechnung und Verfügung Nr. 160790 sei hinsichtlich der zusätzlich veranlagten Kanalisationsanschlussgebühren von CHF 12'176.40 sowie der Baubewilligungs- und Kontrollgebühren im Gesamtbetrag von CHF 9'623.-- aufzuheben.