Die Nachtragsbewilligung enthielt u.a. den Hinweis, die geplante Volumenerweiterung insbesondere im Dachgeschoss habe eine Anpassung der ARA- und Kanalisationsanschlussgebühr zur Folge. Zu den Bewilligungsgebühren und zur Kanalisationsgebühr wurde im Dispositiv der Nachtragsbewilligung (Disp.-Ziff. 12) was folgt verfügt: 12. Die Bewilligungsgebühren im Gesamtbetrag von Fr. 9'623.--, die Kanalisationsanschlussgebühr in der Höhe von Fr. 12'176.40 und die Spielplatzabgeltung in der Höhe von Fr. 3'577.65 sind gemäss den Rechnungen im Anhang zu begleichen.