Weil von der Baugesuchszentrale weiterhin keine Bewilligung für die Unterschreitung des Gewässerabstands in Aussicht gestellt werden konnte, reichte die Erbengemeinschaft D.________ auf deren Empfehlung beim Bezirk Küssnacht ein überarbeitetes Projekt (Rückbauprojekt) ein, welchem das Amt für Raumentwicklung in der Folge mit Gesamtentscheid vom 4. Oktober 2017 die kantonale Baubewilligung (Rückführungsprojekt für den Sitzplatz mit Absturzsicherung) unter Auflagen und Nebenbestimmungen der zuständigen Stelle erteilte, bzw. für die bereits erstellten Lichtschächte unter Verzicht auf Rückführungsmassnahmen verweigerte.