C.b. Nach Unterlagenergänzung teilte die Baugesuchszentrale der Erbengemeinschaft D.________ mit, dass aufgrund der Angaben für das Vorhaben in der vorliegenden Form keine Bewilligung in Aussicht gestellt werden könne. Am 8. Mai 2017 führte der Bezirk Küssnacht auf Ersuchen der Erbengemeinschaft D.________ einen Augenschein vor Ort mit den zuständigen Personen der kantonalen Amtsstellen und des Bezirks durch. Weil von der Baugesuchszentrale weiterhin keine Bewilligung für die Unterschreitung des Gewässerabstands in Aussicht gestellt werden konnte, reichte die Erbengemeinschaft D._____