3 Nach Vollständigkeitsprüfung wurden die Unterlagen am 16. Dezember 2016 an die Baugesuchszentrale zur Behandlung innerhalb der kantonalen Verwaltung (Unterschreitung Gewässerabstand) weitergeleitet sowie am 24. Januar 2017 von der Baukommission ein (erster) Prüfbericht nachgereicht, worin die Erteilung der Ausnahmebewilligungen für die Abweichungen Dachform und Gebäudehöhe vom Bezirk in Aussicht gestellt wurden.