C.a. Bei der Schlusskontrolle wurde festgestellt, dass die Bauausführung nicht dem bewilligten Bauprojekt entsprach, weshalb die Erbengemeinschaft D.________ aufgefordert wurde, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen (Nachtragsbewilligungsverfahren Baugesuch Nr. 2011/132). Dementsprechend reichte die Erbengemeinschaft D.________ am 31. Mai 2016 das Baugesuch Nr. 2016/42 für die Projektänderung zum Baugesuch Nr. 2011/132 (neue Fassa- den- und Umgebungsgestaltung, int. Umdispositionen) ein.