B.b. Mit Schreiben vom 24. Juni 2014 und neuer Rechnung Nr. 126730 vom 30. Juni 2014 teilte die Baukommission der Erbengemeinschaft D.________ mit, dass sie sich an der Sitzung vom 24. Juni 2014 mit der Reklamation befasst habe und zum Schluss gekommen sei, dass es gerechtfertigt sei, die bereits (früher) bezahlte Gebühr von Fr. 1'680.-- in Abzug zu bringen, da diese für die gesamte Liegenschaft KTN xxxx in Rechnung gestellt worden sei. Die Rechnung Nr. 126943 (recte: Nr. 126493) vom 2. Juni 2014 werde storniert. Gestützt auf die kubische Berechnung nach SIA 416 der F.___