2 meldeten Baubeginn die Rechnung Nr. 126493 für den Kanalisations- und ARA- Anschlussbeitrag von Fr. 69'607.10 zur Begleichung zu. Mit E-Mail vom 16. Juni 2014 beanstandete die Erbengemeinschaft D.________, dass die Rechnung falsch sei und so nicht akzeptiert werde. Insbesondere seien die bestehenden Bauten (Karateraum und Untergeschoss/Zwischenraum) resp. deren Volumen in der Berechnung für die Anschlussgebühr fälschlicherweise nicht in Abzug gebracht worden.