Im Dispositiv der Baubewilligung (Disp.-Ziff. 21) wurde zudem zu den Bewilligungsgebühren und zur Rechnungsstellung der Beiträge was folgt verfügt: 21.Die Bewilligungsgebühren im Gesamtbetrag von Fr. 9'233.85 sind gemäss der Rechnung im Anhang zu begleichen. Die Rechnung für die Beiträge im Gesamtbetrag von Fr. 69'607.10 wird nach der Meldung des Baubeginns zugestellt.