Für die Festlegung der Anschlussgebühren enthielt die Baubewilligung (Seite 8) folgende Berechnung: ARA- und Kanalisationsanschlussgebühr Für die Grundstücksentwässerung von neuen Gebäuden und Anlagen haben die Grundeigentümer gemäss Art. 25 Abwasserreglement vom 1. Januar 2010 an die Erstellung und die Erneuerung der Abwasseranlagen eine Anschlussgebühr zu leisten. Die Anschlussgebühr wird anhand des Gebäudevolumens gemäss der SIA-Norm 416 bemessen. Für Lagerhallen, Autoeinstellhallen und überdachte Parkplätze gilt ein tieferer Ansatz pro m3 Volumen.