30 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Beschluss des Gemeinderates Altendorf vom 20. Oktober 2017 aufgehoben und im Sinne der Erwägungen werden die durch die Beschwerdeführerin ergänzend zu entrichtenden Wasseranschlussgebühren auf Total Fr. 53'566.45 (inkl. 2.5% MwSt) und Abwasseranschlussgebühren auf Total Fr. 56'440.75 (inkl. 8.0% MwSt) herabgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.