6.1 Eventualiter beantragt die Beschwerdeführerin, die Wasser- und die Abwasseranschlussgebühren seien gestützt auf einen Fachbericht (insgesamt) um je 50% zu reduzieren. Der Fachbericht Anschlussgebühren der F.________ AG vom 3. Oktober 2017 (Bf-act. 24 = Vi-act. 25) lege eindeutig dar, weshalb in jedem Fall eine Reduktion der Anschlussgebühren auf 50 % der Normalgebühr geboten und zulässig sei. Der Wasserbezug habe sich zwischen 1'365 Kubikmeter und 2'700 Kubikmeter pro Jahr bewegt, je nachdem wie viele Mitarbeitende beschäftigt gewesen seien. Dementsprechend habe immer eine betrieblich und nicht nur als Lager benutzte Gewerbebaute vorgelegen.