26 23'098.32 m3; nach dem Umbau und der Nutzungsänderung verbleibt im EG/OG1/OG2 noch als Lager ein Bauvolumen von insgesamt 8'166.90 m3 (EG: 2'486.40 m3; OG1: -; OG2: 5'680.50 m3). Die Differenz beträgt demnach 14'931.42 m3 und entspricht der Nutzungsänderung/Umnutzung von Lager- in Gewerbefläche bzw. Rauminhalt. Nur in diesem Umfang kann es im Sinne eines gerechten Interessenausgleichs sachlich als gerechtfertigt gelten, dass der höhere Gebührenansatz für Büro- und Gewerbebauten von Fr. 7.00 pro m3 (statt Fr. 3.50 pro m3 für Lagerhallen) zur Anwendung kommt.